Aktuelles

News

18.02.2023

News von der Gemeinde Goms direkt auf Ihr Smartphone/Tablet

Medien

15.02.2024

Blick - Das Goms gewinnt zum dritten Mal in Folge den Blick-Winter-Award

Termine

01.03.2025

Mitgliederversammlung

Kurtaxenreglemente

Informationen zu den neuen Kurtaxenreglemente im Bezirk Goms

News

18.02.2023

News von der Gemeinde Goms direkt auf Ihr Smartphone/Tablet

Ab sofort können Informationen der Gemeinde Goms direkt über eine App auf dem Smartphone/Tablet empfangen werden. Dazu muss die App «Gemeinde-News» auf dem Smartphone/Tablet installiert werden.

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25.02.2022

Gründung der IG Ambulanz Goms

Der Nachtpikettdienst in Münster konnte vorerst gesichert werden. Wie es weitergeht ist jedoch unklar. Deshalb wurde von privaten Initianten Ende Januar der Verein IG Ambulanz Goms gegründet mit dem klaren Ziel, den Ambulanzdienst auch in der Nacht langfristig sicherzustellen. Werden auch Sie, liebe IGZW Goms Mitglieder, Mitglied und unterstützen so den Fortbestand des Pikettdienstes. Denn zusammen sind wir stark!

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25.02.2022

Nächsten Ausbauschritte beim Bergrestaurant Hungerberg

Eine herrliche Aussicht auf das Goms und in die Berge bietet sich vom Bergrestaurant auf dem Hungerberg. Dieses Bijou soll auch künftig für Besucher erhalten bleiben. Die Aussichtsterrasse konnte im Sommer/Herbst 2021 Dank dem Einsatz vieler Freiwilliger bereits ersetzt werden.
In der nächsten Etappe sollen das Dach und Teile der Tragkonstruktion erneuert werden mit Kosten von rund CHF 120'000.- Die «Bergrestaurant Hungerberg GmbH» ist dankabr für jede finanzielle Unterstützung.

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20.12.2021

Das Goms hat sein Corona-Testzentrum

Im alten Gemeindehaus von Reckingen ist seit Mitte Dezember ein Corona-Testzentrum voraussichtlich bis 31.03.2022 in Betrieb. Die Gemeinden Goms und Obergoms wollen sich damit für die Wintersaison rüsten.
Informationen zu den Öffnungszeiten und der Anmeldung des Testzentrums in Reckingen (ehemaliges Gemeindebüro) entnehmen Sie bitte dem Flyer.

-> Flyer
03.12.2021

MakeHeatSimple: Heizen Sie Ihre Ferienwohnung aus der Ferne

Rüsten Sie Ihre Zweitwohnung mit einer ferngesteuerten Heizung aus, um im nächsten Winter mehr Komfort zu haben! Im anstehenden Winter kann ein ferngesteuertes Heizungssystem für Sie sehr nützlich sein. Mit wenigen Handgriffen gelingt die Installation bei fast allen gängigen Heizungssystemen.

Aktuell sind weniger als 2 % der rund 700'000 Zweitwohnungen in der Schweiz mit einer Fernbedienung zur Heizungssteuerung ausgestattet. EnergieSchweiz lancierte daher die Kampagne „MakeHeatSimple“, mit dem Ziel, Zweitwohnungsbesitzerinnen und –besitzer zu ermutigen, eine Fernsteuerung für Heizungen zu installieren. Die Kampagne und der Wettbewerb für den Gewinn einer Installation einer Fernbedienung (in der Höhe von 1‘500 CHF) wurden verlängert.

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-> Broschüre
27.05.2021

Neuer Geschäftsführer bei der Obergoms Tourismus AG

Samuel Hofmann, aktueller Co-Geschäftsleiter des Pfadi Bundeslagers 2022 im Goms, übernimmt per 1. August die Geschäftsführung der Obergoms Tourismus AG. Die bisherige Geschäftsführerin Anja Beivi verlässt das Unternehmen nach etwas mehr als zwei Jahren, um sich einer neuen touristischen Herausforderung in ihrem Heimatkanton Graubünden zu stellen.

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Medien

15.02.2024

Das Goms gewinnt zum dritten Mal in Folge den Blick-Winter-Award

Blick - In Sachen «Langlauf» konnte Goms VS zum dritten Mal in Folge die Blick-Community überzeugen. «Dieser Hattrick freut uns sehr. Der Award ist eine grosse Bestätigung, dass unser Produkt stimmt», sagt Samuel Hofmann (33), Geschäftsführer der Obergoms Tourismus AG.
Langlaufen boomt. Und das Goms hat in den letzten Jahren viel Geld in das Nordische Zentrum investiert. Unter anderem in der Beschneiung, die weiter ausgebaut werde, sagt Hofmann. So soll der Saisonstart im November auch künftig sichergestellt werden.

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18.02.2023

IG Zweitwohnungen Goms: Wir sind keine ‹Kampforganisation›

Walliser Bote - Interessenvertretungen haftet oft ein Jammeri-Image an. Zu Unrecht, sagen die Zweitwohnungsbesitzer im Goms. Sie interpretieren ihre Rolle ganz anders.

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10.02.2023

Walliser Parlament stimmt dem Energiegesetz zu und will noch eine Zusatzrunde drehen

Walliser Bote - Für Zweitwohnungen wird verlangt, innerhalb von fünf Jahren eine Fernsteuerung für die Einschaltung der Heizung zu installieren. Die Debatte im Walliser Grossen Rat vom Donnerstag brachte wenig neue Erkenntnisse. Der Linken gehts zu wenig weit, die SVP-Fraktionen und die Mitte Oberwallis können damit «leben».

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09.02.2023

Im Dialog mit den Zweitheimischen

Walliser Bote - Viel wurde über die Zweitwohnungsinitiative geschrieben, jedoch wenig über die Zweitwohnungsbesitzer. Ein konstruktiver Dialog lohnt sich.

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18.11.2022

Furka-Autoverlad soll optimiert werden

Walliser Bote - An stark touristisch frequentierten Wochenenden, vor allem im Winter, steigen die Wartezeiten an den Verladerampen des Furka-Autoverlads auf bis zu drei Stunden. «Und die Anzahl an Gästen, die das Wallis für ihre Erholung aufsuchen, ist stetig steigend», sagt Frank Wenger (CSPO). Mit Stefan Diezig (Mitte Oberwallis) hat er ein Postulat eingereicht, wonach der Staat mit den Betreibern dafür sorgen soll, den Autoverlad zu optimieren. Der Grosse Rat hat das Postulat mit 101 zu 27 Stimmen ohne Enthaltungen übernommen und dem Staatsrat zur Beantwortung überwiesen.

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05.08.2022

Aletsch Arena braucht dringend ein neues Kurtaxenreglement – es geht um 2,5 Millionen Franken

Walliser Bote - In der Aletsch Arena geht man nach der Niederlage vor Bundesgericht mit Enthusiasmus an die Arbeit für ein neues Kurtaxenreglement. Doch die IG Fiescheralp hebt bereits den Mahnfinger.

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14.07.2022

Zwischen 90 Rappen und 7 Franken: Bei der Höhe der Kurtaxe gibt es in der Schweiz grosse Unterschiede

NZZ - In der Schweiz können die Gemeinden selbst festlegen, wie viel Übernachtungsgebühr sie von ihren Gästen verlangen. Das führe zu grossen Differenzen und Intransparenz, findet eine Studie des Vergleichsportals Comparis

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08.07.2022

Bundesgericht fällt Urteil zu den Kurtaxenreglementen der Aletsch Arena

Walliser Bote - Die IG Fiescheralp nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Entscheid des Bundesgerichts, das die Beschwerde gegen das neue KTR teilweise gutgeheissen hat. Das oberste Schweizer Gericht bestätigt die Haltung der IG, wonach die Anforderungen an detaillierte und nachvollziehbare, plausible Berechnungsgrundlagen in keiner Weise erfüllt sind. Sogar das Wort «willkürlich» kommt vor im Urteil aus Lausanne.

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03.02.2022

Das Goms gewinnt den Blick-Winter-Award

Blick - Ob klassisches Langlaufen oder Skating – eine Vielzahl an Loipen wartet nur darauf, entdeckt zu werden. Zusammen mit Schweiz Tourismus hat Blick diesen Winter unter anderem das beste Skigebiet des Landes für Langlauf gekürt. Als bestes «Langlauf»-Ziel überzeugte Goms die Blick-Community. Gratulation an die Verantwortlichen.

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20.12.2021

Medizinische Notfallversorgung Goms: Wie geht es ab dem Sommer weiter?

Walliser Bote - Der Nachtpikettdienst der Ambulanz in Münster bleibt bis zum Sommer erhalten. Wie es danach weitergeht, ist noch ungewiss. Möglichkeiten wären vorhanden – falls die finanziellen Mittel gesprochen werden.

-> Artikel WB
24.04.2021

Abschluss einer Endlosgeschichte

Walliser Bote - Fast fünf Jahre hat ein Reglement der Gemeinde Bellwald die Justiz beschäftigt. Jetzt herrscht endlich Gewissheit. Das Bundesgericht sieht keine Verletzung der Gleichbehandlung im überarbeiteten Kurtaxenreglement, wo Gäste in Hotels Fr. 4.00 und in Ferienwohnungen Fr. 5.80 bezahlen müssen. Notabene profitieren alle Gäste von den gleichen Leistungen.

-> Artikel WB

Termine

01.03.2025

Mitgliederversammlung

Unsere Mitgliederversammlung 2025 findet am Samstag, 1. März 2025 um 17.10 Uhr im der Saal des Mehrzweckgebäudes in Gluringen statt.

Kurtaxenreglemente

Alle Gemeinden im Bezirk Goms haben seit Herbst 2015 auf der Basis der neuen Verordnung zum Gesetz über den Tourismus (935.1) des Kantons Wallis neue Kurtaxenreglemente ausgearbeitet und vom Staatsrat des Kanton Wallis im November 2016 resp. 2017 homologiert. Einzig in Binn und Ernen wurden diese an den Urversammlungen abgelehnt. Die Einführung der Reglemente war auf den 1. November 2017 vorgesehen, resp. in der Gemeinde Bellwald rückwirkend auf den 1. November 2016.

Der Gang an das Bundesgericht

Die IG Zweitwohnungen Goms, resp. je einen Zweitwohnungsbesitzer pro Gemeinde, hat im Dezember 2016 Beschwerde gegen die Homologation der neuen Kurtaxenreglemente aller Gemeinden beim Bundesgericht, als einzige mögliche Instanz, eingereicht. Das Bundesgericht hat am 8. Oktober 2018 über die Kurtaxenreglemente der Region Goms befunden. In fast gleichlautendenden Urteilen hat das Bundesgericht für die Gemeinden Obergoms, Goms und Bellwald entschieden, dass die Kurtaxenreglemente insofern aufzuheben sind, als sie einen durchschnittlichen Belegungsgrad von 57 Tagen in den Gemeinden Obergoms und Goms und 54 Tage in Bellwald vorsehen. Für die einzelnen Gemeinden sieht das Gericht stattdessen folgende Richtwerte vor: Reckingen-Gluringen (28), Münster-Geschinen (30), Grafschaft (25), Blitzingen (24) und Obergoms (29). Diesbezüglich hält das Bundesgericht aber fest, dass «mit Blick auf die Dunkelziffer eine massvolle Aufrundung allenfalls noch haltbar sein dürfte»

Zusammenarbeit mit Goms & Obergoms

Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids mussten die Kurtaxenreglemente der Fusionsgemeinde Goms und der Gemeinde Obergoms in Bezug auf die Höhe der Durchschnittsbelegung korrigiert werden. Dazu haben die Gemeinden und die Obergoms Tourismus AG in gemeinsamen Gesprächen mit Vertretern der Hotellerie und der IG Zweitwohnungen Goms die durchschnittliche Auslastung auf neu 31 Nächte (bisher 57 Nächte) festgelegt. Die Urversammlungen beider Gemeinden haben am 28. März 2019 die angepassten Reglemente gutgeheissen. Als nächsten Schritt werden die neuen Reglemente dem Kanton zur Homologation eingereicht, damit diese auf den 1. November 2019 in Kraft gesetzt werden können.

Zweiter Gang ans Bundesgericht in Bellwald

Die Gemeinde Bellwald hat am 13. Februar 2020 die Stellungnahme zur Replik ans Bundesgericht eingereicht. Wir warten seit bald einem Jahr auf den Entscheid des Bundesgerichtes.

Am 22. März 2021 hat das BGer unsere Beschwerde abgelehnt. Wir mussten hier zum ersten Mal eine Niederlage zur Kenntnis nehmen. Der Entscheid ist nur schwer nachvollziehbar, da selbst das BGer die Spanne der Kurtaxen als grenzwertig empfindet. Fast fünf Jahre hat ein Reglement der Gemeinde Bellwald die Justiz beschäftigt. Jetzt herrscht Gewissheit. Das Bundesgericht sieht keine Verletzung der Gleichbehandlung im überarbeiteten Kurtaxenreglement, wo Gäste in Hotels Fr. 4.00 und in Ferienwohnungen Fr. 5.80 bezahlen müssen. Notabene profitieren alle Gäste von den gleichen Leistungen.

KTR-Geschichte im Aletschgebiet

Ab dem Jahr 2020 wollten die Gemeinden in der Aletsch Arena die Kurtaxe von CHF 2.50 auf CHF 5.80 (+ 132 %) und eine Pauschale z.B. auf der Fiescheralp für eine Ferienwohnung (4 ½ Zi.) von CHF 300 auf CHF 1’653 Franken (+ 551 %) pro Jahr erhöhen.

Nach Angaben der Gemeinden sollte die neue Kurtaxenregelung «einen Anreiz zur Vermietung» namentlich im Sommer schaffen. Während der ganzen Sommersaison stehen in der Aletsch Arena viele zur Miete ausgeschriebene Wohnungen leer.

Diskussionen und Rückmeldungen bewegten die Verantwortlichen beim Kurtaxenreglement 1 (KTR 1) die Kurtaxe von CHF 5.80 beim KTR 2 auf CHF 4.90 und schlussendlich beim aktuellen KTR 3 auf CHF 3.50 zu reduzieren!

Die Pauschale trägt der Ausstattung des Ferienortes, der Beherbergungsform und der geographischen Lage der Unterkunft Rechnung. Diese Pauschale ist auf der Grundlage objektiver Kriterien zu berechnen, unter Beachtung des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechenden Beherbergungsform.

Der Gang an das Bundesgericht

25. Nov. 2020 - Beschwerdeeingabe

Nachdem die Gemeinden auf die Anfrage eines Ferienwohnungsbesitzers, ihm die entsprechenden Unterlagen, aus welcher ersichtlich ist, wie der von ihm zu hoch monierte Belegungsgrad berechnet worden sei, nicht zustellte, wurde vom Ferienwohnungsbesitzer eine entsprechende Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht.

11. Jan. 21 - Eingabe der Gemeinde an BGer

Die Vernehmlassung (Replik) der Gemeinde ist zeitgerecht in Lausanne eingetroffen.

14. Jan. 21 - BGer Einladung an Beschwerdeführer zur Stellungnahme

Der Beschwerdeführer wird vom BGer eingeladen, eine allfällige Stellungnahme einzureichen.

9. April. 21 - Stellungnahme Beschwerdeführer an BGer

Die Stellungnahme wurde gemäss Fristverlängerung zeitgerecht dem BGer eingereicht.

12. Mai 21 - Stellungnahme der Gemeinde an BGer

Die Stellungnahme wurde zeitgerecht dem BGer eingereicht

30. Aug. 21 - Verfügung Instruktionsrichter an Gemeinde

Der Gemeinde wird zusätzlich Gelegenheit gegeben, die durchschnittlichen Übernachtungen des angefochtenen Kurtaxenreglements zu substanziieren und darzulegen, wie sich die Berechnungsgrundlagen zusammensetzen. Die Einwohnergemeinde Fiesch wird aufgefordert, innert 30 Tagen zur Zusammensetzung der Berechnungsgrundlage für den durchschnittlichen Belegungsgrad Stellung zu nehmen und gegebenenfalls weitere Unterlagen einzureichen.

29. Sept. 21 - Stellungnahme der Gemeinde an den Instruktionsrichter

Es wurden gleiche Unterlagen wie bei der Stellungnahme am 11. Jan. 21 eingereicht.

4. Juli 22 - Urteil Bundesgericht

Dem Beschwerdeführer ist somit zuzustimmen, dass die Berechnung der durchschnittlichen Belegung durch die Gemeinde insgesamt mangels genügender Berechnungsgrundlagen schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und im Quervergleich mit anderen Oberwalliser Gemeinden nicht haltbar ist. Mit Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 KTR/Fiesch setzt die Gemeinde die kantonale Vorgabe in einer Art und Weise um, die als willkürlich bezeichnet werden kann.

Unter diesen Umständen wäre von der Gemeinde Fiesch umso mehr zu erwarten gewesen, dass sie ihre Berechnungen plausibilisiert und erklärt, weshalb im Sektor 2 (Fiescheralp) von einem wesentlichen höheren Belegungsgrad ausgegangen werden soll, als dies in Nachbargemeinden (27 bis 31 Belegungsgrade) der Fall ist. Diesen Anforderungen wird die Gemeinde, wie aufgezeigt, nicht gerecht.

August 22 – Information Aletsch Arena AG

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts haben die sechs Destinationsgemeinden zusammen mit der Aletsch Arena AG schnell gehandelt und eine Arbeitsgruppe gegründet, um eine Lösung zu finden. In die Überarbeitung des Reglements wurden die IGs, trotz mündlicher und schriftlicher Zusage, erneut nicht einbezogen, angeblich aus «Zeitdruck».

Zur Unterstützung der Arbeitsgruppe haben die Gemeinden das Institut für Tourismus der HES-SO Wallis als externe und neutrale Stelle beauftragt, mit den Zweitwohnungsbesitzern der sechs Destinationsgemeinden eine Umfrage durchzuführen. Die Resultate der Umfrage sollen die im Rechnungsmodell getroffenen Annahmen von durchschnittlichen 30 Belegungstagen (Eigenbelegung durch die Zweitwohnungsbesitzer) nicht nur bestätigt, sondern sogar übertroffen haben.

In der Diskussion wurden verschiedene Varianten geprüft und das bisherige Modell überdacht. Aus mehreren Gründen haben sich die Gemeinden entschieden, an einer Einheitspauschale für alle Ferienwohnungen festzuhalten. Die Hotellerie, Gruppenunterkünfte und Campings rechnen weiterhin unverändert nach effektiven Logiernächten ab.

An den Urversammlungen in den Gemeinden Rieder- / Bettmeralp und Fiesch wurde der vorgelegte Artikel 6 Abs. 2 und Abs. 3 des Kurtaxenreglements erneut einstimmig angenommen.

Alle sechs Gemeinden der Aletsch Arena halten am bisherigen, vom BGer bemängelten und als willkürlich bezeichneten Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 des KTR/Fiesch 2020 fest!

30.12.22 – Homologation

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport gibt bekannt, dass der Staatsrat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 die an den Urversammlungen angenommene Teilrevision des Kurtaxenreglements (Art. 6 und 14) homologiert hat.

Dez. 2022 - Weiteres Vorgehen

Wer die Unterlagen liest, stellt mit grossem Erstaunen fest, dass die beteiligten Gemeinden am bisherigen Reglement von 2020 festhalten. An der Berechnungsweise der geschuldeten Kurtaxen-Pauschalen wird nichts geändert. Warum? Weil angeblich eine von der Aletsch Arena in Auftrag gegeben Umfrage der vom Bundesgericht als fiktiv bezeichnete Belegungsgrad (Bettenbelegung/Jahr) von bis zu 57 Tagen bestätigt. Dies trotz den von den Lausanner Richtern herbeigezogenen Vergleichszahlen von unmittelbaren Nachbargemeinden mit 27, beziehungsweise 30 Logiernächten.

Die Plausibilität der Berechnungsweise mit uneinheitlichen Faktoren wie Bettenzahl, Logiernächten, statistischen Mittelwerten, wie auch die nicht getrennten Beherbergungsformen, Einheitspauschale für alle Ferienwohnungen statt Eigenbedarf und Vermieter zu trennen, ist aus Sicht der drei IGs nicht gegeben und soll vom BGer erneut beurteilt werden!

Ebenso geht die Gemeinde Fiesch offenbar gemäss ihrer Vernehmlassung vom 11. Jan. 2021 davon aus, dass die Eigentümer gewerblich vermieteter Ferienwohnungen die Pauschale beanspruchen und die Differenz zwischen der Jahrespauschale und des Totals der von den Gästen einkassierten Kurtaxen einbehalten können. Diese Auslegung des KTR/Fiesch wäre, gemäss BGer, verfassungsrechtlich in der Tat nicht unbedenklich.

Ebenso können gemäss diversen Gerichtsurteilen die Gemeinden zwar grundsätzlich eine Kurtaxe von Zweitwohnungbesitzern erheben. Dies dürfe sie aber nur für den Zeitraum, in dem die Eigentümer ihre Ferienwohnung auch nutzen könnten und nicht für das gesamte Jahr. Voraussetzung für eine Kurtaxenabgabe sei, dass die Nutzungsmöglichkeiten tatsächlich gegeben sind. Dies wird auf der Fiescheralp (8-Monatsdestination) nicht berücksichtigt.

Januar 2023 - Zweite Beschwerde an das BGer

Ende Januar 2023 wurde die Beschwerde gegen das Kurtaxenreglement beim Bundesgericht fristgerecht eingereicht.